Ehrungen

Bewährte/r Kraftfahrer/in

 

Die für diese Aktion benötigten Materialien (Anstecknadel, Urkunde, Plakette für das Auto) wurden bisher von der Deutschen Verkehrswacht e. V. bereitgestellt. Das Programm wurde dort allerdings 2022 eingestellt, so dass uns diese Materialien nicht mehr zur Verfügung stehen.

Wir bedauern dies sehr!

Zum Teil verfügen wir noch über Restbestände. Wir versuchen auch, einen alternativen Lieferanten zu finden.

Bis zur Klärung bitten wir darum, bevor Sie sich für diese Auszeichnung bewerben, zuerst bei unserer Schatzmeisterin nachzufragen, ob eine Ehrung möglich ist.


Wie kann auch ich diese Ehrung erhalten?

Kraftfahrer können sich ihre Erfahrung und Umsicht im Straßenverkehr offiziell bestätigen lassen. Wer seit vielen Jahren unfallfrei hinter dem Steuer sitzt, kann bei seiner örtlichen Verkehrswacht als „bewährte Kraftfahrerin“ oder „bewährter Kraftfahrer“ ausgezeichnet werden. Folgende Auszeichnungen können verliehen werden:

  • Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
  • Silber für 20 Jahre Fahrzeit
  • Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
  • Gold für 30 Jahre Fahrzeit
  • Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit
  • Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit

Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer hat eine Doppelnatur:
Einerseits dient sie der Anerkennung für vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr in der Vergangenheit – dem Auszeichnungszeitraum; gleichzeitig nimmt sie die Ausgezeichneten aber auch für die Zukunft in die Verantwortung. Mit der Annahme der Auszeichnung verpflichtet sich der Kraftfahrer, „auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein“.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller

  • weder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich verurteilt worden sein,
  • noch wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Verkehrszentral-Register geführt hat (ab 40 € ),
  • noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein.

Bei der Ehrung werden eine Urkunde, eine Anstecknadel, ein Ausweis und ein Berechtigungsschein ausgehändigt; letzterer berechtigt zum (kostenpflichtigen) Bezug von entsprechenden Fahrzeugplaketten (Metall).

Es ist eine Selbstauskunft aus dem Kraftfahrbundesamt beizufügen. Das Antragsformular finden Sie hier:

Selbstauskunft KBA

oder hier die Online-Anfrage beim KBA:

Onlineanfrage KBA