Ihre Unterstützung

Corona trifft uns sehr!

Anders als für Unternehmen wurde für gemeinnützige Organisationen kein Rettungsschirm aufgespannt.
Die Deutsche Verkehrswacht des Rhein-Sieg-Kreises e. V. arbeitet seit langer Zeit mit vielen ehrenamtlichen Helfern an der Hebung der Sicherheit im Straßenverkehr. Wir betreiben ehrenamtlich und gemeinnützig Unfallprävention, z. B. in Form von Fußgängertrainings für Vorschulkinder, Radfahrausbildung an den Grundschulen, Verkehrssicherheitstagen für junge Fahrer/-innen, Seminare für Senioren und Durchführungen von vielen Kampagnen und Aktionen für alle Verkehrsteilnehmer.
Ohne weitere Unterstützung ist das, was in den letzten Jahrzehnten aufgebaut wurde, in Gefahr.

Bitte helfen Sie uns, damit wir weiter helfen können!

Unsere haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden leisten mit Ihrem Einsatz täglich Außergewöhnliches für mehr Verkehrssicherheit im Rhein-Sieg-Kreis. Doch all das ist nun vorläufig nicht mehr möglich!

In unserer Satzung steht: „Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.“. Die Satzung der Deutschen Verkehrswacht des Rhein-Sieg-Kreises e. V. finden Sie hier.

Unserer Verkehrswacht ist mit Bescheid vom 21.10.2020 vom Finanzamt Siegburg von der Körperschaftsteuer befreit und neben der „Förderung der Erziehung“ und der „Förderung der Unfallverhütung“ wurde als Vereinsziel auch die „Förderung der Jugendarbeit“ zuerkannt.

Unterstützen Sie uns und die Verkehrssicherheitsarbeit in Ihrer Kommune!

Möchten Sie unsere gemeinnützige Arbeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende unterstützen, ist dies selbstverständlich jederzeit möglich. Jeder Euro kommt der Verkehrssicherheit zugute.

Spendenkonto:
Kreissparkasse Köln
Deutsch Verkehrswacht des Rhein-Sieg-Kreises e. V.
IBAN: DE66 3705 0299 0001 0151 05
BIC: COKSDE33XXX

Eine entsprechende Zuwendungbescheinigung erhalten Sie von uns nach Eingang Ihrer Spende ab 101,- €.
Spenden unterhalb dieses Betrags können durch einen Kontoauszug beim Finanzamt belegt werden.
Spenden an gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abzugsfähig. Die Spende kann von Privatpersonen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden; Unternehmen können die Spende bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze vom Gewinn absetzen. Vgl. dazu § 10b EStG.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!